Krisenhaus Manetstraße  

Für Vermittelnde

Sofortige Aufnahme rund um die Uhr

Wenn jemand in einer akuten Krise steckt und direkt Hilfe vor allem mit Unterkunft braucht, ist das Krisenhaus genau die richtige Anlaufstelle. Wir können sofort aufnehmen, auch wenn die Finanzierung noch nicht geklärt ist, und rund um die Uhr die Krisenintervention einleiten, denn wir bieten Hilfe nach § 67/68 SGB XII für Menschen in besonderen Lebenslagen. Die Voraussetzung ist ein Anrecht auf SGB XII oder die deutsche Staatsbürgerschaft.

Eine Weitervermittlung ins Krisenhaus ist richtig, wenn …

  • die akute Notlage mit Gewaltbereitschaft einhergeht, die sich in Fremd- und/oder Selbstgefährdung bis hin zur Suizidgefahr äußert
  • Probleme mit den Eltern, in der Partnerschaft, im Job, mit Geld oder Sucht unerträglich geworden sind
  • eine bevorstehender Zwangsräumung zu Existenzängsten führt
  • Menschen in Krisen Unterstützung bei Sozialen Wohnhilfen, Beratungsstellen, Notdiensten oder anderen Krisendiensten gesucht haben und nun weitervermittelt und untergebracht werden müssen
  • jemand aus dem Gefängnis entlassen wird
  • jemand von der Polizei aufgegriffen wurde
  • plötzlicher Kindstot oder andere Traumata zu einer psychischen Krise geführt haben
  • andere psychische Krisen vorliegen, die zum Beispiel durch allgemein zu starkem Druck oder die generelle Frage nach der Sinnhaftigkeit des Lebens hervorgerufen wurden
  • es schon spät ist oder/und die Finanzierung bzw. der Bedarf ungeklärt ist

Gut aufgehoben im Krisenhaus

Die ersten Maßnahme im Krisenhaus gelten der Behebung der akuten Krise, ganz gleich um welche Tages- oder Nachtzeit die Betroffenen bei uns eintreffen. Der Neuankömmling wird emotional stabilisiert und mit Versorgungsgütern versehen. Er kann erst einmal ankommen, duschen, Wäsche waschen, in einem rauschmittelfreien Raum zur Ruhe kommen, schlafen.

Nach der Eingewöhnung beginnen Gespräche, die der Begutachtung und dem Clearing dienen. Wir hören zu, sehen, bieten Gelegenheit für soziale Kontakte mit anderen Betroffenen, nehmen ernst.

Wir richten uns nach den Leistungsvereinbarungen mit dem Senat. Deshalb schicken wir die Einziehenden innerhalb einer Woche zum Jobcenter und zu den Sozialen Wohnhilfen, denen wir nach 7 Tagen Bericht erstatten. Innerhalb von 3 bis 6 Wochen klären wir im Bezugsbetreuungssystem den Bedarf der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers, helfen im Umgang mit Behörden, beraten, informieren, geben Auskunft. Eine Schuldnerberatung ist partiell möglich. Wir finden heraus, über welche (verschütteten) Ressourcen die/der Eingezogene verfügt und bauen darauf auf, um die richtige Lösung für die Zukunft zu finden (z.B. eine Langzeittherapie) und die Überleitung zu planen.

Denn: Der Aufenthalt im Krisenhaus ist bewusst zeitlich befristet. Ziel ist die unbedingte Weitervermittlung innerhalb von 3 Monaten in eine Einrichtung oder langfristige, dauerhafte Wohnformen, die dem Betroffenen eine nachhaltige Perspektive bieten.

Anders als z.B. in einer Klinik behalten die Leistungsempfänger ihre Selbständigkeit (eigenes Geld, freiwilliges Essen).

Finanzierung

Die anfallenden Kosten ergeben sich aus der Betreuung einerseits und der Unterkunft andererseits, zusammen ergibt das 111,21 EUR pro Tag. Wer z.B. ALG I oder auch EU-Rente erhält, trägt einen Eigenanteil in Höhe von 12,22 EUR pro Tag für die Warmmiete. Bei geringem Einkommen wird ggfs. ergänzend ein Antrag zur Übernahme der Unterhaltskosten zur Wahrung des Existenzminimums gestellt.

Bei ALG II übernimmt das Amt die Kosten, so dass die Leistungsempfänger ihr eigenes Geld behalten. Die Jobcenter zahlen mindestens 4 Wochen Aufenthalt zusätzlich zu einer eventuellen Wohnungsmiete. Zu den Mahlzeiten, die freiwillig sind, geben die Leistungsempfänger 1,20 EUR pro Mahlzeit hinzu.