Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V
Residenzstraße 90
13409 Berlin
Telefon: (0 30) 6 66 33-0
Telefax: (0 30) 6 66 33-10 29
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Der Verband
Herzlich willkommen bei der Caritas im Erzbistum Berlin!
Diözesancaritasdirektorin
Wo Christen leben, lebt auch die Caritas: tätige Nächstenliebe, qualifizierte Hilfen, Eintreten für die Schwachen in einer Gesellschaft der Starken. Die katholische Caritas ist neben dem evangelischen Diakonischen Werk einer der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Deutschland. Beide arbeiten auf derselben Basis ihres christlichen Menschenbildes.
Am 7. November 1897 gründete der katholische Priester Lorenz Werthmann den Deutschen Caritasverband. Seither hat die Caritas ihren Auftrag in allen Situationen der deutschen Geschichte unbeirrt wahrgenommen. Am 11. März 1901 wurden der "Charitasverband für Berlin und Vororte" und und am 31. Mai 1917 der "Delegatur-Caritasverband für die Mark Brandenburg und Pommern", der Rechtsvorgänger des heutigen Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, gegründet.
Heute gibt es in 162 Ländern der Erde nationale Caritasorganisationen, mit denen Caritas international, die Auslandsabteilung des Deutschen Caritasverbandes, bei Katastrophen und in Notsituationen eng zusammenarbeitet.
Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.ist in sechs Regionen gegliedert.
"Zweck des Verbandes ist die Förderung der Familien-, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die in § 4 genannten Aufgaben und Tätigkeiten verwirklicht." (§ 2 der Satzung)
§ 4 der Satzung
"(1) Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. widmet sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern, den Fachverbänden, den angeschlossenen Organisationen und caritativen Diensten in den katholischen Kirchengemeinden den sozialen und caritativen Aufgaben in Staat, Kirche und Gesellschaft. Diese Aufgaben verwirklichen ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter durch ihren gemeinsamen Einsatz.
(2) Der Verband ist Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen der Familien-, Jugend-, Alten-, Behinderten-, Sozial-, und Gesundheitshilfe im Erzbistum Berlin.
(3) Der Verband nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Er hilft Menschen in Not und unterstützt sie auf ihrem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit und zu einem selbstständigen und
verantwortlichen Leben.
2. Er unterstützt Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der Hilfe Anderer bedürfen.
Diese Hilfe erfolgt nach Maßgabe des § 53 der Abgabenordnung.
3. Er versteht sich als Anwalt und Partner Benachteiligter, verschafft deren Anliegen und Nöten Gehör, unterstützt sie bei
der Wahrnehmung ihrer Rechte und tritt gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen entgegen, die zur Benachteiligung
oder Ausgrenzung führen. Er übt das Verbandsklagerecht zugunsten hilfebedürftiger und benachteiligter Personen aus.
4. Er regt an und gestaltet Sozial- und Gesellschaftspolitik in Kooperation mit den Partnern der Öffentlichen und der Freien
Wohlfahrtspflege.
5. Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege nimmt er seine Aufgaben wahr und vertritt seine Interessen gegenüber öffentlichen
Organen, Behörden, Kostenträgern und anderen Kooperationspartnern.
6. Er fördert die Entwicklungen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege durch die Initiierung oder Durchführung modellhafter
Projekte.
7. Er regt an und fördert soziales und caritatives Engagement in Kirche und Gesellschaft und führt das Zusammenwirken aller
im Bereich des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. tätigen Personen und Einrichtungen durch Information, Koordination, Verabredung von gemeinsamen Standards, Durchführung
von Projekten und Veranstaltungen herbei.
8. Er fördert die Entwicklung und Reflexion der diakonischen Praxis in kirchlichen Gremien und Gemeinden durch enge Kooperation
mit den für pastorale Fragen zuständigen Mitarbeitern innerhalb des Erzbistums Berlin.
9. Er fördert die Werke der Caritas unter Beachtung der Grundsätze der katholischen Soziallehre.
10. Er bewirkt durch innerverbandliche Kommunikation, Vernetzung und Willensbildung in den satzungsgemäßen Organen des Verbandes
die Koordination und das Zusammenwirken der Mitglieder im Verbandsgebiet.
11. Er führt für die Caritas im Verbandsgebiet die Einheitlichkeit der Grundsätze und Ziele und, soweit erforderlich, das
gemeinsame Handeln unter anderem durch verbindliche Grundsätze, Rahmenregelungen und Richtlinien herbei und organisiert den
Erfahrungsaustausch für die Praxis der sozialen Arbeit.
12. Er vertritt die Interessen soweit es sich um Dienste und Einrichtungen von gemeinnützigen Mitgliedern handelt bei der
Gestaltung und Aushandlung der landesweiten und kommunalen Rahmenbedingungen und Regelungen gegenüber staatlichen Stellen
und Sozialleistungsträgern. In der Funktion als Spitzenverband schließt er rechtlich verbindliche Rahmenregelungen für Einrichtungen
und Dienste von gemeinnützigen Mitgliedern mit den jeweiligen Vertragspartnern ab.
13. Der Verband informiert und unterstützt die Einrichtungen und Dienste von gemeinnützigen Mitgliedern in fachlichen und
organisatorischen Fragen des Betriebes sozialer Einrichtungen.
14. Er vertritt die Mitglieder in den Organen des Deutschen Caritasverbandes e. V. und gegenüber dem Erzbischof von Berlin.
15. Er vertritt die Interessen der Caritas in Kirche und Gesellschaft, verschafft ihren Anliegen Gehör und informiert die
Öffentlichkeit.
16. Er regt an und fördert ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit und stiftet damit gesellschaftliche Solidarität.
17. Er entwickelt und fördert die soziale und caritative Fachlichkeit durch Aus-, Fort- und Weiterbildung und trägt Sorge
für die spirituelle Begleitung der Mitarbeitenden.
18. Er fördert die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards bei den Mitgliedern, in seiner Organisation und in seinen
Betätigungsfeldern.
19. Er fördert und unterstützt im In- und Ausland Partnerorganisationen und hilft Menschen, die von Krisen und Armut betroffen
sind."
Zu den ambulanten Diensten des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. gehören: Allgemeine Soziale Dienste, Caritas-Sozialstationen, Beratungsstellen für Familien, Partnerschaften, Frauen, Kinder und Jugendliche, für Behinderte, für Suchtkranke und -gefährdete (Alkohol, Drogen, exzessives Spiel und andere Suchtvarianten), für Alleinstehende, fürStraffällige. Weiter gehört der große Bereich für Beratung und Begleitung der verschiedenen Gruppen von Migranten (Aussiedler, EU-Ausländer, außereuropäische Ausländer und Flüchtlinge) dazu. Für Obdachlose werden neben Beratung auch Suppenküchen, medizinische Versorgung und Übernachtungsplätze angeboten. Weitere Dienste stehen in den beiden Berliner Bahnhofsmissionen Ostbahnhof und Bahnhof Zoo (zusammen mit dem Diakonischen Werk) zur Verfügung, durch Betreuungsvereine und durch den Fahrbaren Mittagstisch.
Der zweite große Zweig der Caritasdienste besteht in Einrichtungen: Krankenhäuser und Krankenheime, Kinder- und Jugendheime, Seniorenwohnhäuser und Seniorenheime sowie Behinderteneinrichtungen.
Die Caritas bietet ihre Hilfe allen Menschen an, unabhängig von Nationalität, Konfession und Weltanschauung.
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